Nach § 75a BörseG haben Emittenten ein "Jährliches Dokument" zu veröffentlichen. In diesem Dokument sind die Informationen zusammengestellt, die insbesondere aufgrund gesellschafts- und kapitalrechtlicher Vorschriften innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wurden. Die nachfolgende Liste enthält eine Auflistung dieser Dokumente samt Angabe, wo die Information eingesehen werden kann.

