Jährliches Dokument

Nach § 75a BörseG haben Emittenten ein "Jährliches Dokument" zu veröffentlichen. In diesem Dokument sind die Informationen zusammengestellt, die insbesondere aufgrund gesellschafts- und kapitalrechtlicher Vorschriften innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wurden. Die nachfolgende Liste enthält eine Auflistung dieser Dokumente samt Angabe, wo die Information eingesehen werden kann.

Meldepflichtige Informationen
2010 gem. §75a BörseG

Meldepflichtige Informationen
2009 gem. §75a BörseG


Meldepflichtige Informationen
2008 gem. §75a BörseG


Meldepflichtige Informationen
2007 gem. §75a BörseG


Meldepflichtige Informationen
2006 gem. §75a BörseG