Aktienrückkaufprogramm der S&T System Integration & Technology Distribution AG 2008

Veröffentlichung gem. § 82 Abs. 9 BörseG iVm. §§ 4 Abs 2 und 5 Veröffentlichungsverordnung

Mit Beschluss der 16. ordentlichen Hauptversammlung der S & T System Integration & Technology Distribution AG vom 2. Mai 2007 wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien gem. § 65 Z 4 und Z 8 AktG im gesetzlichen Ausmaß zu einem niedrigsten Gegenwert von Euro 1,-- und zu einem höchsten Gegenwert von Euro 150,-- bei einer Geltungsdauer der Erwerbsermächtigung bis 1.11.2008 zu erwerben. Dieser Beschluss wurde am 16. Mai 2007 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.

Der Vorstand macht von dieser Ermächtigung Gebrauch.


Allgemeine Angaben zum Rückkaufprogramm:

  • Beginn und Dauer des Rückkaufprogramms: 14. Jänner 2008 bis voraussichtlich 30. Juni 2008


  • Aktiengattung, auf die sich das Rückkaufprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der S & T System Integration & Technology Distribution AG


  • Beabsichtigtes Volumen (Stück) des Rückkaufs eigener Aktien: bis zu 100.000 auf Inhaber lautende Stück Stückaktien, dies entspricht ca. bis zu 2,8 % des Grundkapitals


  • Gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Mai 2007 beträgt der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert Euro 1,-- und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert Euro 150,--


  • Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien: Der Rückkauf der Aktien der S & T System Integration & Technology Distribution AG auf Grund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener Börse statt, wobei dieser ausschließlich über Kreditinstitute erfolgt. Zweck des Rückkaufs der Aktien ist deren Verwendung im Zuge eines möglichen Erwerbes von Beteiligungen.


  • Allfällige Auswirkung des Rückkaufprogramms auf die Börsezulassung des Emittenten: Keine.


Beendigung des Aktienrückkaufprogramms 2008 zum Zweck des möglichen Erwerbs von Beteiligungen:

Beendigung des Aktienrückkaufprogramms 2008


Veröffentlichung gem. § 82 Abs. 9 BörseG iVm. §§ 4 Abs. 2 und 5 Veröffentlichungsverordnung

Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms 2008 zum Zweck des möglichen Erwerbs von Beteiligungen:

Mitteilung zur Verlängerung Rückkaufprogramm 2008

Stand Verlängerung Rückkaufprogramm 2008 (bis KW 44)


Veröffentlichung gem. § 82 Abs. 8 BörseG iVm. §§ 4 Abs 2 und 5 Veröffentlichungsverordnung:

Bekanntmachung Rückkaufprogramm 2008

Aktueller Stand Rückkaufprogramm 2008